Zutrittsberechtigung
Verehrte Besucher,
Wir öffnen am 24. März! Wegen der Corona-Auflagen durch die aktuelle Corona-Eindämmungs-Verordnung des Landes Niedersachsen vom 8. März 2021 ist für Ihren Besuch zwingend eine vorherige Anmeldung (Zutrittsberechtigung) erforderlich. Das gilt auch für nichtzahlpflichtige Kinder unter 3 Jahren, alle Jahreskarten, Patenkarten, Fördervereinsmitglieder, Freikarten....
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